1783, Juni 6, Hermannstadt: Joseph II. schreibt an Graf Pállfy über die Reorganisation Siebenbürgens.
Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Protocollum separatum aller Handbilletts Kaiser Josephs II., 1783, Bd. 7/9.
Bezug: Biographie, 2. Bd. S. 89f., 94f. (hier, Anm. 331, andere Handbillett-Bandangabe: VIII).
[Notizen des Kopisten am Anfang des Dokuments:]
Coll
Handbillet des Kaisers Jos. II an Graf Palffy[1] d. d. Hermannst. 6. VI. 1783.
Stub.[2] Arch. Wien (Prot. separ. aller Handbillets 1783. Tom VII.9
[S. 1]
Die wenige Zeit so Ich hier zugebracht habe, hat mir gestattet die in folgenden Punkten enthaltene Anmerkungen zu machen: Alles befindet sich noch auf den alten Fuß: national und Religions Haß, Verwirrung und Intriguen, Magistrate, Obrigkeiten und Besitzer die den Unterthan auffressen, alle diese Übel werden nicht anders als mit einem Sabelhieb aus dem Grunde gehoben werden können. Zudem scheint allerdings 7benbürgen angemessen zu seyn daß es nach dem beyliegenden Entwurf in 10 Comitate eingetheilt werde, in welchen die Hungarn, Sachsen und Szeckler zu Comitats Bedienstungen promiscue zu gelangen hätten. Dadurch würde allen national und Religions Anständen vollkommen abgeholfen und zugleich dem Unterthan durch die Verminderung der so vielfältigen Magistrats Personen eine grosse Ersparung in seinen Ausgaben verschafft. Diese Eintheilung überschicke Ich Ihnen nur als einen Gedanken, den die Kanzley in reife Überlegung zu nehmen hat.
Die Sachsische Nazion wäre nach ihrer Donation in den Comitaten wo sie dermalen Stühle hat, als Grundbesitzer zu betrachten; ihr allodial Vermögen käme ad Cassam provincialem aus welcher ohnedieß alle Unkosten der Comitate und Beamten bestritten werden. Die Religions Sachen erfordern noch viele Verbesserungen und Langmuth und muß den Catholiken und Protestanten ein verträgliches Begegnen und die pure und simple Beobachtung der erlassenen Verordnungen eingeschärfet werden. Die Behandlung dieser Geschäfte fordert überhaupt eine bessere Beschleunigung und eine genauere Befolgung der Vorschriften, weil in den anbefohlenen Belehrungen der Abfallenden tausend chicanen und Ausflüchte hervorgesucht werden, um selbe theils von Akatholiken zu vereiteln, theil von Katholiken zu verschieben und zu verlängern.
Über die Bedrückungen der Unterthanen wird noch allgemein geklagt, und bestehen solche hauptsächlich in übermässigen Strafen, Iobagiats Grausamkeiten, hindangesetzter urbarial Regulierung, willkührlicher Behandlung derselben, Abnehmung der Weiden und Gründe, Allodialisierung derselben u. d. g. mehr; welches je eher je besser die Einführung der urbarial Regulation räthlich und nöthigt macht.
Die Contribution besteht auf einem sehr fehlerhaften Fusse welcher die Gleichheit mithin alles Gute verhindert, weil die Gründe nicht nach ihrem Verhältniß beysteuern, die Industrie beleget ist, und die beständigen Accrescenzen und Decrescenzen einen ganzen Last [S. 2] Buchhalteristen beschäftigen, ohne daß der Unterthan bestimmt weis, was er zu zahlen hat. Der Annus Decretorius zeigt eben die Unvollkommenheit des Sistems. Die neue Contribution scheinet auch nicht auf einen verläßigen Grund gebaut zu seyn, denn die Schätzung und Classification ist nicht nach der Nähe und Entfernung der Emporien weder die Ausmessung geometrisch gemacht, sondern es ist nur überhaupt getrachtet worden eine Gleichheit taliter qualiter herauszubringen.
Die Buchhaltung ist unendlich schlecht bestellt, und darum sind auch die mehresten Rechnungen liegen geblieben, auch wird selbe immer mit anderen Beschäftigungen davon abgehalten.
Das allodial Vermögen der Sächsischen Nation wird nie in Ordnung kommen, wenn nicht ein Abschnitt für das Praeteritum gemacht und lediglich getrachtet wird das Currens in Ordnung zu setzen, wozu die Abschickung einer Kommission, die alle Stühle bereiset, höchst nothwendig ist.
Das Studien und Schulwesen ist ebenfalls in dem betrübtesten Zustande und dieß betrifft sowohl die Universität, als die normal und national Schulen, die weder vom Gubernio noch von dem Comitaten und Stühlen eine Unterstützung erhalten. Diesen Gebrechen abzuhelfen wäre eine gründliche Verfassung und thätige Behandlung unumgänglich nöthig, und müßte hiezu ein thätiger Ober Director im Land ernennet werden.
In Justizsachen herrschen noch die abscheulichsten Misbräuche in Ansehung der personal Strafen, und bey den Stadtmagistraten wird überhaupt die schlechteste Ordnung beobachtet, die Rechtspflege auf eine himmelschreiende Art verzögert, mit dem pupillar Vermögen sehr übel gebahret, und in concurs Sachen langsam und willkührlich vorgegangen.
Die neue Einrichtung der Revision der Processe muß erst zu ihrer Reife gelangen, um sie beurtheilen zu können, derweil gehen die Sachen sehr langsam, weil sie alle in der Circulation herumgeschickt werden, daher wird wohl das Gubernium wenigstens 2 justizial Räthe brauchen.
Sein ganzer modus procedendi und die Kanzley Ordnung sind von einer Gattung daß sie nicht eine Verbesserung sondern gar eine völlige Umgießung verdienen; es wäre also auch hier die Einrichtung nach dem Fuß der hungarischen Kanzley zu treffen, weil manche Expeditionen nachdem sie schon im Rathe entschieden worden, zu 3 und 4 Wochen unerledigt erliegen bleiben so daß über diese schädliche Verzögerung der Geschäfte allgemein geklagt wird.
Das Thesaurariat ist auch nicht davon ausgenommen und erforderte seines Orts ebenfalls eine nähere Einsicht und Vereinfachung; besonders scheint daß der Bergwerks Senat mit dem Camerali ganz wohl ver- [S. 3] einigt werden könnte, weil die administration des letzteren so gering, das Bergwesen aber allein das wichtigste ist.
Was die militar Gränz Einrichtung betrifft, da muß erst abgewartet werden, was in der Komission von dem Gubernator dem Comandirenden Generalen, und dem Gen: Geneyne[3] wird vorgetragen werden; Da die Verbesserung oder vielmehr die Bestimmung der Gränzmannschaft zwar in vielen Theilen und durch mehrere Jahre schon in Überlegung war, nie aber zur wahren Entscheidung gekommen ist.
Wenn die oben vorgeschlagene Eintheilung in Comitate statt haben sollte: so versteht sich daß alle Sächsische erstern patriciae Familien die jetzt in ihren Städten und Stühlen die Hauptmagistratsämter immer versehen haben, zugleich insgesammt in den hungar. Adelstand gratis erhoben würden.
Die schlechte wirkliche personal Besetzung der Tabularum continuarum erfordert alsogleich eine Übersehung und dieß ohne Rücksicht damit die untauglichen und nachläßigen Individuen davon entfernt, und mit geschicktern und fleißigern ersezt werden: weil der Grundsatz bey Errichtung dieser Tabularum contin. für die civil und criminal Justiz Pflege sehr beförderlich und auch für die öffentliche politische Administration umso gedeihlicher ist, als bey denselben die angekommenen Befehle sogleich publicirt und besorgt werden können, ohne auf Congregationen wie in Hungarn öfters monatweise warten zu müssen.
Das Waisenhaus in Hermannstadt ist theils wegen seiner oeconomischen Verwirrung theils auch wegen seiner liederlichen und schlechten Verwaltung in einem sehr üblen Zustande, denn die Kinder sehen ungesund und elend aus und werden auch schlecht erzohen. Die Schuld kömmt ohne Zweifel nicht aus dem bösen Willen, aber aus der Unfähigkeit und einem unüberlegten Nachahmungs Geist des Director Delpini[4] her, der das Wiener Weisenhaus zum Muster genommen hat. Das Institut ist in sich selbst nicht allein für das hiesige Land nutzbar, sondern so zu sagen unentbehrlich; Dessen Erhaltung ist also vorzüglich notwendig, nur muß es die Schranken seiner Einkünfte nicht überschreiten und die unverständigen und nichtstaugenden Subjecte auf die Seite räumen. Die Zahl von 280 Kindern ist diejenige bey welcher es itzt bestehen kann, das Haus ist gebaut; nur wäre der Überschlag zu fordern was die übrige Ausbauung der schon bestehenden Kuchel und Zimmer kostete, welches ein Geringes austragen würde; dadurch könnten die Krankenzimmer in das Haus untergebracht werden, die jetzt in einer so elenden hölzernen Hütte sind, daß die Kranken unmöglich allda bestehen können. Das Haus wäre auch mit einer simpeln Einfangsmauer bey der Kirche und gegen das jetzt bestehende Krankenhaus zu sperren; Die Wohnhäuser der Transmigranten und der grosse Kuchelgarten wären von [S. 4] dem Thesaurariat und der Geistlichen Kommission, so die ganze Aufsicht über das oeconomicum künftig besorgen müßten, zu übernehmen. Der Delpini wäre auch von allem weitern Einfluß oder Direction dieses Hauses loszuzählen und wird selber vielleicht mit mehreren Stützen anderwärts verwendet werden können. Die Direction muß also einem verläßigen und rechtschafenen Manne aufgetragen, und auf die Gesundheit und eine gute hinlängliche Kost der Kinder gesorgt werden, damit nicht wie jetzt der Traiteur oder Ausspeiher um dem Geistlichen, dem Hausvater und den Beamten eine bessere und wohlfeilere Kost zu verschaffen, gezwungen werde den Kindern Abbruch zu thun. Es kommt noch zu erinnern, daß der auszuwählende Director vorzüglich ein Weltlicher seien muß.
Das Geschäft der hier zu verbessernden Pferdzucht könnte zu den weesentlichsten Vorteilen des Landes und der Rimontierung der Armée eingeleitet werden, da die Natur den besten Grund und die Weiden hierzu verschaffet hat; allein ohne daß dieses Geschäft wohl eingerichtet, und solchem eifrig nachgesehen werde, kann man sich mehr Gedeihliches davon versprechen. Dem Gubernio wäre demnach aufzutragen zwey Cavaliers von den besten Pferdkennern im Lande in Vorschlag zu bringen, denen man die Leitung dieses Geschäfts anvertrauen könnte; sie würden sich besondere Verdienste machen, wenn sie die Pferdzucht in guten Stand brächten und auf deren Erhaltung beständig achteten, die Leute belehrten und den Aerarial Einkauf und Vertheilung der Beschaller in die Gegenden wo die besten Stutten sind, einleiteten und besorgten, sich aber nicht an einen grossen Schlag binden, sondern sich nur auf chevaux legers, und Hußarn Pferde ein schränkten.
Bey dem Contribution Rückstand von beyläufig einer Million, der noch von den 40ger Jahren hergeleitet wird, müßte in dem neuen Contributions Sistem ein Abschnitt gemacht werden, damit man das Currens in eine wahre Evidenz und Sicherheit des Bezugs bewegen könnte. Allein ein jeder neue Steuerfuß würde an unrechtem Orte eingegriffen werden, wenn nicht durchaus Grund und Boden in gleiche Giebigkeit kommen. Ich habe in dieser Absicht hierneben ein Raisonnement entworfen, dessen untrügliche Wahrheit wenn sie ohne Vorurtheil und Eigennutz betrachtet wird, ganz gewiß einleuchtend scheint. Bey Einführung der neuen Contribution wäre wohl erwünschlich, das hierdurch der so natürliche als billige, jedermann glücklich machende und die Monarchie in allen ihren Theilen verbindende Grundsatz eingeleitet werden könnte. Die Verminderung der 30igst Ämter zwischen Hungarn und Siebenbürgen besonders in Ansehung des Viehs hat schon eine sehr gute Wirkung hervorgebracht; es wäre also zu erwägen, ob es nicht möglich wäre, alle zwischen Hungarn, Siebenbürgen und dem Banat bestehende 30igst Ämter gänzlich aufzuheben, um dadurch den Handel zwischen diesen Provinzen von allen Hindernissen zu befreyen, und die sämmtliche Beamte zu ersparen.
Dieses sind die Hauptpunkte Meiner Beobachtungen und Wünsche zum allgemeinen Besten, Sie werden solche mit dem Kanzler allein in reife Überlegung nehmen, sie auch stückweiß andern auszuarbeiten geben, über die wichtigsten Gegenstände aber Mir Ihre gemeinschäftlich wohlbedachte Meynung eröffnen; da Ich auf weitere Mittel wenn diese Vorschläge nicht möglich seyn sollten, ehestens fürdenken müßte, um mich dem Hauptziel zu nähern.
I. Beilage. Comitatseinteilung 1. Hunyader, 2 Herm. 3. Fog. 4. Haromszecker, 5. Udvarhelyer, 6. Bistritzer. 7. Szolnoker, 8 Klausenburger, 9 Küküllövarer, 10. Zalathner
Städte Herm., Kronst. Mediasch, Bistritz, Carlsbg., Klausenb., M Vásárhely
Kgl. Freistädte
[S.5] II. Beylage
Coll.
Es ist eine unläugbare Wahrheit daß in einem Staate jeder Theil der mit dem nämlichen Produkte Handel treibt auch in dessen Verkauf gleich muß behandelt werden; Denn zahlt einer in seiner Proportion vom producierenden Grunde mehr als der andere, so kann keine Concurrenz mehr von dem nämlichen Product zwischen ihnen bestehen und es erhält dadurch der minder zahlende das Monopolium über alle andre. Wenn dieses bey Waaren und Feilschaften wahr ist, und so sorgfältig vermieden werden muß, wie sehr auffallend und schädlich ist es nicht, wenn sich diese Ungleichheit in einem Staate auf dem Grunde so allein alles produciert, alle Lasten trägt, und alles ernähret, befindet. Diese betrübte Lage bestehet in der hungar. Verfassung, durch welche des Edelmanns Grund unbelegt ist, und von selbem nur durch allerhand Vorrechte, auch öfters wider die natürliche Billigkeit dem Könige Guth und Vermögen von ganzen Familien, namlich durch fiskalitäten, intestat Erbschafen u. d. g. in die Hände gespielt werden; indessen als der allein billige und natürliche Bezug, der auf Grund und Boden liegt, als ein Vorrecht muß hindangesetzet werden, und durch Nebengesetze, urbarial regulation, Markterschwerungen, kostspielige Militär Verpflegung u. d. g. sie in eine vertheilte noch lästigere Giebigkeit gebracht werden; der Verschleiß des ganzen Landes und dessen Handel muß sogar gehindert, und auf die Verbesserung der Industrie dann auf einen ordentlichen, billigen und gleichen Steuerfuß deßwegen auf immer entsaget werden; der mit seinen Vorrechten prangende Edelmann merket nicht daß sein gepreßter Bauer und gesperrter Handel ihm einen weit größeren Schaden zufüget, als das Wenige was er nach Proportion seines Grundes dem Staate beyzusteuern hätte, besonders wenn er erwäget, daß Zeit und Umstände, Bedürfnisse des Staats, die Durchsetzung dessen Beysteuerung oder wenigstens eine beschwerlichere beständige Reluction seiner noch auf ihme ruhenden Insurrections Schuldigkeiten erhaschen können; welches nicht allein ohne wahrer Proportion seines Vermögens erfolgen, aber auch mit Beybehaltung aller oben angeführten königl. Vorrechten geschehen könnte, welches seinen Stand weit unter die andern Besitzer der Erblande herabsetzen würde, so blos nach Maaß ihrer geschätzten Besitzungen und Einkünfte beysteuern. Ich bin von dieser Wahrheit so überzeugt, daß Ich als ein hungar. Edelmann vorzüglich die Belegung der Grundstücke und Zinßungen gegen Aufhebung aller andern angeführten Schuldigkeiten, Vorrechten und Belästigungen selbst sehnlichst erbetten würde.
Da aber auch eingewurzelte Vorurtheile dennoch einige Rücksicht verdienen, so ersann Ich ein Mittel so das gute erhalten und die schwachdenkenden beruhigen könnte, namlich unter den Vorrechten der Hungar. Nation besteht auch dieses daß sie von ihren eigenen Landsleuten beurtheilt, und die gesamte politische und gerichtliche Administration von ihnen geführet werde; ganz gewiß war, als dieses Vorrecht vor Zeiten entstund, die Gesinnung und auch die Wirkung daß der Adel umsonst und um die Ehre die dem Vaterlande die sämmtliche Aemter verwalten solle.
Nun ist zum Theil die contributional Kasse der Unterthanen mit so viel Besoldungen und Pensionen für die politische und gerichtliche Stellen beschwert, dann bestehet eine dem Grund nach seiner Capacität und Güte gar nicht angemessene öfter auch unbillige Belegung /: wie z. B. jene von den Arrenden :/ in einem jeden Comitat ja fundo domestico, nämlich: zu Unterhaltung der Magistraten, Arrestanten und Bestreitung anderer öfters willkührlichen pro bono publico wenigstens dem Namen nach gewidmeten Auslagen. Sollte nicht dieser Last im ganzen Königreich von der Contribution [S. 6] und den Schultern der Unterthanen weggehoben und entweder die unentgeltliche Administration vom Adel aller Comitats und andrer Aemter und Übernehmung aller öffentlich und von den fundis domesticis jetzo bestritten werdenden Auslagen, so wie die Unterhaltung aller Gerichtstafeln und politischen Stellen gratis übernommen werden, oder endlich wohl nach Abschätzung und Abmessung der sämtlichen allodial Felder, Wiesen und herrschaftlichen dominical Grundstücken und Einkünften diese sich selbst in einer gleichen Proportion in der Summa belegten, als der Bedarf und die jetzige Beköstigung des fundi domestici in gesamten Lande aus machet, denen diese administration samt allen Stellen fordert, und solche jährlich beytrügen; dadurch allein würde die Möglichkeit zu allem Guten, die Erleichterung des so sehr beschwerten Unterthans, und die Einführung der vortheilhaftesten und gleichförmigsten Anordnungen in der ganzen Masse der Monarchie zu erhalten seyn, dann das Glück unter 22 Millionen Inwohnern mittels einer freyen circulation aller Producten und Manufacten und eines jeden eigenen industrio auszubreiten.
Wenn das Vorurtheil und Mistrauen überwunden wäre, so stehe Ich gut, daß jedermann Herrn und Unterthanen den klingenden Vortheil davon spühren und diesen Gedanken segnen würden.
Josef II
[1] Karl Hieronymus Graf Pálffy, Vizekanzler der ungarischen Hofkanzlei (1776-1787).
[2] Unsichere Lesung.
[3] Generalmajor Johann Georg Freiherr von Geneyne.
[4] Johann Theophil Delpini.
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Empfohlene Zitierweise:
Quellen zur Geschichte Samuels von Brukenthal. Aus dem Nachlass von Georg Adolf Schuller, hg. von Konrad Gündisch und Jonas Schwiertz, 2022.
URL: https://siebenbuergen-institut.de/1783-6-6-1 (Stand: 14. Februar 2022).
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