Gebührenordnung für Bibliothek und Archiv

Für die Benutzung von Bibliothek und Archiv wird eine

Jahresgebühr

erhoben. Diese für ein ganzes Jahr (nicht Kalenderjahr) zu entrichtende Gebühr beträgt € 30. Mitglieder des Arbeitskreises für Siebenbürgische Landeskunde (AKSL), Schülerinnen und Schüler sowie Studierende zahlen die Hälfte.

Die Gebühr kann bar vor Ort oder per Überweisung entrichtet werden (Siebenbürgisch-Sächsischer Kulturrat e.V.,  IBAN DE31 6205 0000 0009 5745 37 bei der Kreissparkasse Heilbronn, Swift-BIC HEISDE66XXX).

Eine einmalige Nutzung der Bibliothek bzw. des Archivs ist kostenlos. Die Bibliotheksgebühr entfällt, wenn bereits für die Archivbenutzung gezahlt wurde, und umgekehrt.

Gebühren für Aufträge (Bibliothek und Archiv)

Sie können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beauftragen, Zitate in Büchern, Einträge in Lexika, Namen in Kirchenmatrikeln, Bilder oder ähnliches in Bibliothek und Archiv für Sie zu suchen.

Für die aufgewendete Zeit erheben wir eine Bearbeitungsgebühr, und zwar von € 10 je angefangene halbe Stunde (unabhängig vom Ergebnis!).

Den Auftrag finden Sie als PDF-Datei hier. (Bitte ausfüllen und als Brief oder Fax ans Siebenbürgen-Institut schicken.

Kopien aus Textwerken (auf dem Kopierer/Scanner erstellt) 

Für digitale Kopien
Vom Nutzer angefertigt: € 5 je angebrochene halbe Stunde
Vom Bibliothekspersonal angefertigt: € 10 je angebrochene halbe Stunde

Papierkopien s/w
Vom Nutzer angefertigt: € 0,10 je A4-Kopie; 0,20 je A3-Kopie
Vom Bibliothekspersonal angefertigt: € 0,20 je A4-Kopie; € 0,40 je A3-Kopie (bei Postversand zzgl. Versandkosten)

Papierkopie Farbe
Vom Nutzer angefertigt: € 0,50 je A4-Kopie; 1 je A3-Kopie
Vom Bibliothekspersonal angefertigt: € 1 je A4-Kopie; € 1,50 je A3-Kopie (bei Postversand zzgl. Versandkosten)

Digitale Kopien aus Textwerken

€ 0,80 je Seite bis A3-Format (mit Buchscanner)
€ 1 je Seite ab A2-Format (mit Kamera)

Fotoreproduktionen aus Textwerken 

Bücher, die vor 1900 gedruckt wurden, sowie andere seltene Bücher, also Rara und fragile Buchwerke, dürfen weder fotokopiert noch mit einem Kopierer gescannt werden, weil das Kopierlicht das bereits empfindliche Papier schädigt. Daher können diese Bücher nur fotografiert oder mit dem Buchscanner digitalisiert werden. 

€ 0,80 je Seite bis A3-Format (mit Buchscanner)
€ 1 je Seite ab A2-Format (mit Kamera)

Bitte beachten Sie:
Die Ausgabe kann in verschiedenen Dateiformaten erfolgen. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf.
Ab 4 Fotodateien werden die Repros nicht mehr per E-Mail, sondern per CD-ROM verschickt.

Das Anfertigen von Foto-Repros von Texten/Buchauszügen vor Ort in Gundelsheim durch die Benutzerinnen und Benutzer von Bibliothek und Archiv ist kostenlos.

Gebühren für digitale Repros von Fotoabzügen 

Im Siebenbürgen-Institut: Fotos und Glasplatten bis einschließlich A3 werden gescannt. Größere Formate können nur fotografisch reproduziert werden. Scan- und Fotorepro-Gebühren:

€ 0,80 je Seite bis A3-Format (mit Buchscanner)
€ 1 je Seite ab A2-Format (mit Kamera)

Das Anfertigen von digitalen Kopien mit dem eigenen Gerät ist für die Benutzerinnen und -benutzer von Bibliothek und Archiv kostenlos.

Brennen von Dateien auf CD/DVD

Im Institut: € 5 pro CD/DVD (zzgl. Versandkosten). Bitte beachten Sie: Ab 4 Fotodateien werden die Repros nicht mehr per E-Mail, sondern per CD-ROM verschickt.

Im Fotoatelier: Die Erstellung hochwertiger Scans von Dias geben wir in einem Fotoatelier in Auftrag. Die Preise werden fallweise mitgeteilt.

Angebot des Siebenbürgen-Instituts: Wenn die Benutzerin bzw. der Benutzer damit einverstanden ist, dass das Institut von der CD eine Kopie erstellen darf, berechnen wir nur die Hälfte des Preises, den wir dem Fotoatelier bezahlen.

Fernleihgebühren (nur Bibliothek)

Die Fernleihgebühr beträgt € 3 für Bücher unter 1000 g und € 6 für Bücher über 1000 g. Eventuell kommen von der ausleihenden Bibliothek zusätzliche Versand-, Versicherungs- und/oder Vervielfältigungskosten hinzu.

Mahngebühren

Erste Mahnung € 1,50 pro entliehene Medieneinheit; zweite Mahnung € 3 pro entliehene Medieneinheit. Jede weitere Mahnung € 6,50 pro entliehene Medieneinheit. Werden nach der zweiten Mahnung Botengänge erforderlich, werden für jeden Botengang zusätzlich € 15 erhoben. Die Mahngebühren werden berechnet, sobald die Leihfrist abgelaufen ist.

Als Archivbenutzer beachten Sie bitte:

Die Nutzung des Archivs ist nur nach Voranmeldung möglich. Archivalien sind von der Ausleihe ausgeschlossen.

(Stand: 1. Februar 2023; Änderungen der Gebührenordnung vorbehalten)

Scroll to Top