Viktor Glondys (1882-1949)

Von Ulrich A. Wien

Dr. Viktor Glondys (1882-1949) war ab 1909 Pfarrer und ab 1912 Stadtpfarrer in Czernowitz (rum. Cernăuţi, ukr. Černivci) gewesen und hatte an der Grazer Universität 1916 (bei Alexius Meinong [1853-1920]) in Philosophie promoviert. Nachdem die Bukowina durch den Vertrag von Trianon an das Königreich Rumänien gefallen und die dortigen evangelischen Kirchengemeinden sich an die Evangelische Landeskirche A.B. mit Sitz in Hermannstadt (rum. Sibiu) angeschlossen hatten, gelang ihm eine bemerkenswerte Karriere. Zunächst wurde er zum Stadtpfarrer
im ökonomisch weltläufigen Kronstadt (rum. Braşov) 1922 berufen, 1930 zum Bischofsvikar des greisen Bischofs Dr. Friedrich Teutsch gewählt und schließlich 1932 – als erster Nichtsachse seit 360 Jahren – zum Bischof der Landeskirche gewählt.1 Das war durchaus ein deutliches Zeichen, dass die neu angegliederten Regionen Rumäniens (Banat, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha und Partium/Sathmar) auch die Verhältnisse der Evangelischen Landeskirche mitgestalten wollten.

Fotograf: Friedrich Mieß. Bildarchiv: Zentralarchiv der Ev. Kirche in Rumänien.

Glondys war ein Intellektueller, der schon an der Universität Czernowitz unterrichtet hatte. Er war fähig, streng logisch zu argumentieren und rhetorisch begabt, in freier Rede ein Publikum zu fesseln und zu gewinnen. Sein Ehrgeiz und ungebrochenes Selbstbewusstsein erweckten in ihm – im Bischofsamt – die Vorstellung, als hauptverantwortlicher geistiger Exponent von Kirche und Ethnie die im Minderheitenschutzvertrag explizit erwähnte Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen vollgültig zu repräsentieren und deren traditionelle kulturelle Kollektivrechte mithilfe der kirchlichen Autonomie zu sichern.1

In einer Situation, in der sich von Siebenbürgen ausgehend die nationalsozialistische „Erneuerungsbewegung“ in Rumänien anschickte, gestützt auf die aus dem Deutschen Reich importierte nationalsozialistische Ideologie, die Gesellschaft in all‘ ihren Sozialformationen zu dominieren und dem Führerprinzip folgend zu einer nationalsozialistischen Volksgemeinschaft totalitär umzuformen, musste diese Konstellation zum Konflikt zwischen traditionaler, mit und von der Kirche koordinierter Gefolgschaftsdemokratie2 und der nationalsozialistischen Politik führen.

Die binnenethnische, siebenbürgisch-sächsisch dominierte Kirchenpolitik vollzog sich zwischen 1931 (also unmittelbar vor Glondys Amtsantritt als Bischof) und 1944 in sechs Phasen:

  1. Die erste Phase (1931-1934) wurde geprägt durch ideologiekritische Abwehr und endete in einer die Nationale Erneuerungsbewegung der Deutschen in Rumänien (NEDR) demütigenden Vereinbarung, in der die Nationalsozialisten widerwillig zugestehen mussten, auf die Anwendung des Führerprinzips bei kirchlichen Beschäftigten zu verzichten.

  2. Die zweite Phase (1934-1936) kennzeichnete die öffentliche Zurückhaltung der Kirchenleitung gegenüber dem rasch anwachsenden politischen Einflussgewinn der – in sich zerstrittenen – Nationalsozialisten. Zugleich intensivierte die kirchliche Elite mit verschiedenen Vorgehensweisen die volksmissionarische Strategie oder die Bemühungen um geistliche Vertiefung in der Pfarrerschaft und im Volk zur Belebung der Volkskirche.

  3. Eine neue Qualität erreichten die Relationen am 14. Januar 1936. Bischof Glondys initiierte ein „Duldungsabkommen“, indem die Kirchenleitung mit der – als gemäßigt geltenden nationalsozialistischen – Führung der Volksgemeinschaft, der sogenannten Volksorganisation ein Abkommen unterzeichnete, das als Gegenseitigkeitsgeschäft die landeskirchliche Unterstützung der gegen die extremistischen Nationalsozialisten agierenden Politik der Volksgemeinschaft zusagte, um im Gegenzug die Zusicherung zu erhalten, dass die Volksgemeinschaft die traditionelle Volkskirche und ihre Autonomie respektiere. Diesen „Waffenstillstand“ nutzten die gemäßigten Nationalsozialisten, um parallel zum Vormarsch in den Institutionen die Konkurrenz zu kirchlichen Formationen zu intensivieren. Das Klima in der Landeskirche wurde zusätzlich vergiftet, weil der innerkirchliche Radikalen-Erlass (924/1936) zu Disziplinarprozessen führte, die publizistisch die Volksseele aufrührten und viele Ortskirchengemeinden in der dritten Phase (1936-1938) spalteten.

  4. Im Sommer 1938 ermöglichte Bischof Glondys den als gemäßigt geltenden Nationalsozialisten den Einzug in die Kirchenleitung und propagierte eine Symbiose von Kirche und Nationalsozialismus. Diese vierte Phase (1938-1939) war gekennzeichnet von der Einführung des NS-Fraktionszwangs und eines die Administration schwächenden Referentensystems im Landeskonsistorium.

  5. Unmittelbar in die fünfte Phase (1939-1940/41) übergehend, erlaubte die durch die Volksdeutsche Mittelstelle (VOMI) vermittelte Einigung der rumäniendeutschen Nationalsozialisten, nunmehr konzentriert – mit völliger Rückendeckung aus dem kriegführenden Deutschen Reich – die Unterordnung und Einordnung der Landeskirche in die Deutsche Volksgruppe in Rumänien (1939-1944) vorzubereiten.

  6. Dieses Ziel wurde erreicht, als der Rumänische Staat diese inzwischen seit September 1940 von der SS gesteuerte Deutsche Volksgruppe in Rumänien als quasiautonome öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt hatte. Sie stürzte Bischof Glondys und ließ den alten „Parteisoldaten“ Wilhelm Staedel zu dessen Nachfolger wählen. Er verhielt sich 1941-1944 als willfährige Marionette des Volksgruppenführers Andreas Schmidt. Die Koordinierung (oder Gleichschaltung) der Volkskirche gelang formal, aber die antikirchliche Ideologie zerstörte ihre Substanz: Die Schulträgerschaft, die Bruder- und Schwesterschaften, Frauenvereine und kirchliche Nachbarschaften mussten vertraglich aufgegeben oder aufgelöst werden. Theologisch verfolgte das Kirchenregiment Staedel eine an der radikalen Thüringer Richtung der Deutschen Christen orientierte, synkretistische, völkisch-nationalkirchliche Umprägung der Landeskirche. Mit Hilfe einer in Rumänien gegründeten Arbeitsgemeinschaft des „Instituts zur Erforschung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“ (Eisenach) und eines entsprechenden Curriculums für den Religionsunterricht und der Neudefinierung, was als „Dogma der evangelischen Landeskirche“ zu gelten habe, forcierte diese Gruppe die Transformation der ausgehöhlten und unterminierten Volkskirche zur Nationalkirche in der sechsten Phase (1941-1944).3



Diese Entwicklung von entschiedener Abwehr hin zur Selbstgleichschaltung und Auslieferung bzw. Ein- und Unterordnung unter die SS-gesteuerte Deutsche Volksgruppe in Rumänien inklusive der Selbstpreisgabe originär, fundamentaler Lehrgehalte christlichen Bekenntnisses innerhalb des Führungszirkel um Wilhelm Staedel setzte die Landeskirche dem von außen erhobenen Vorwurf aus, eine „hitleristische Organisation“ (gewesen) zu sein.4

Das Verhältnis von Bischof Glondys zum Nationalsozialismus und dessen Exponenten in Rumänien war komplex, vor allem aber von Anfang an gestört: Glondys hatte als Kronstädter Stadtpfarrer am 6. September 1931 eine bemerkenswerte Predigt gehalten über den Samaritergeist.5 Ausgehend vom biblischen Gleichnis, das zur spontanen, weder ethnisch noch religiös limitierten Nächstenliebe aufruft (Lukas- Evangelium Kapitel 15, Vers 25-37), stellte Glondys dieser Haltung bestimmte menschenverachtende, rassistische zeitgenössische Ideologien gegenüber. Neben Kulturphilosophen wie Nietzsche oder Oswald Spengler nannte Glondys auch den Nationalsozialismus, dessen Rassismus er scharf „als eine Verirrung“6 attackierte. Glondys führte in stringenter Logik die Gedankengänge fort und hatte die radikalen Konsequenzen der nationalsozialistischen Ideologie präzise erfasst und eindeutig kritisiert.

Glondys, der Bischofsvikar und Stadtpfarrer, hatte sich als profilierter Kritiker des Nationalsozialismus exponiert. Mit dieser Predigt und der darauf folgenden Auseinandersetzung mit der Selbsthilfebewegung der Deutschen in Rumänien (NSDR), die erst 1932 zur Partei mutierte, war das Verhältnis zwischen beiden Seiten von Anfang an gestört, eigentlich zerrüttet.

Zunächst soll die persönliche Entwicklung des Bischofs im Überblick beschrieben werden, danach erfolgt eine punktuelle Erläuterung: Verschiedene Stufen der persönlichen Stellung zum Nationalsozialismus lassen sich bei Glondys erkennen, wobei keineswegs eine ununterbrochen lineare Entwicklung zu beobachten ist, sondern immer wieder – schockartig – das Gefährdungs- und Zerstörungspotential („Schädlinge“7) der nationalsozialistischen Politik in Rumänien und später in Gesamteuropa von Glondys erkannt worden ist. Ausgehend von indirekter Polemik gegenüber der Erneuerungsbewegung (1932/33) entwickelt sich das Verhältnis über praktisch-„politische“, vertraglich scheinbar abgesicherte – die Nationalsozialisten demütigende – Distanz (1934)8 zur vorsichtigen Kooperation mit dem sogenannten gemäßigten Flügel (1936)9 und der Verteidigung dieser Zusammenarbeit gegenüber der radikalen Gruppe (1936/37)10 weiter. Bereits 1938 lässt die anfänglich stark ausgeprägte reservatio mentalis nach11 und öffnet sich einer – kaum noch als reservatio öffentlich erkennbaren – Unterwerfung auf Grund des Eintritts in die Nationale Arbeitsfront (1939).12 Zwar ließ sich Glondys eine Sonderrolle zubilligen, die nach seiner Auffassung der kirchlichen Rechtsordung entsprochen hätte.13 Mit nachlassendem Erfolg war tatsächlich die kirchliche Autonomie, die Bestandssicherung14 und das kirchliche Selbsterhaltungsstreben sein ständiges Ziel gewesen. Doch hat 1940 die Einführung des „Referentensystems“15 eine Tendenz zu autoritärer Führung eröffnet, die personenabhängig war. Erstaunlich ist die beachtliche intellektuelle Wendigkeit, mit der Glondys auf diese Entmachtungsstrategie reagierte. Trotz seiner klaren Analyse überschätzte er die eigenen Möglichkeiten und Kräfte. Binnen Jahresfrist verlor Glondys seine Position auf Grund naiver Fehleinschätzung des politischen Gegners und zugleich auf Grund seiner Taktik, bereitwillig das Landeskonsistorium autoritären Führungsstrukturen zu öffnen, obwohl damit – so motivierte Glondys diese politische Wende gegenüber Dr. Konrad Möckel – das Führerprinzip gegen die nationalsozialistische Fraktion instrumentalisiert werden sollte.16

Nun zu einzelnen ausgewählten Stationen: Nach der Wahl von Glondys zum Bischof im November 1932 durch die konservativen Eliten der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien standen zwei politische Zielrichtungen im Vordergrund: Einerseits wollte Glondys als Bischof die internationalen Kontakte weiter intensivieren, um damit auch innenpolitisches Kapital – gegen minderheitenunfreundliche Politik der Bukarester Zentralregierungen – zu gewinnen. Er stellte die seiner Meinung nach „große Mission“ heraus, „die unsere Landeskirche für den gesamten Protestantismus in Südosteuropa haben kann.“17 Andererseits wurde die ethnische Geschlossenheit als Ziel benannt, welches mithilfe des „lutherischen Glaubens“ erreicht werden sollte.18 Am Anfang standen Bestrebungen, die Kirchenleitung aus parteipolitisch motivierten Kontroversen herauszuhalten, aber zugleich die Rechtslage der Kirche zu sichern sowie die erkennbaren Versuche abzuwehren, die kirchlichen Jugendformationen zu marginalisieren. Die Kirche als die ethnische Gruppe überwölbende und integrierende Gemeinschaft galt es zu erhalten und zu sichern. Kirche und (siebenbürgisch-sächsisches) „Volkstum“ wurden zwar sachlich unterschieden, aber praktisch als deckungsgleiche Einheit verstanden. Bereits im Januar 1933 kam es deswegen zu einer Annäherung. Im Landeskonsistorium war man bemüht, die sogenannten „wertvollen Kräfte“ für die Jugendarbeit fruchtbar zu machen, die S.A. (Selbsthilfe-Arbeitsmannschaften) in den volkskirchlichen Rahmen zu integrieren, damit partiell zu neutralisieren, also gewissermaßen im kirchlichen Kontext zu verpflichten.

Eine direkte Fortsetzung der Kontroverse aus dem Jahr 1931 zwischen Glondys und großen Teilen des NS entzündete sich an dessen am 29. Mai 1933 gehaltener Antrittspredigt im Bischofsamt. Der Grunddissens zwischen dem Bischof und den Nationalsozialisten war nicht wegzudiskutieren.

Nach einem Eklat in der Volksratssitzung am 22. Januar 1934 verschärfte der in der Öffentlichkeit heftig ausgetragene Konflikt die Gegensätze. Die nachfolgend organisierten Solidaritätskundgebungen und Fackelzüge ermunterten den Bischof, die Öffentlichkeit über den wahren Charakter der nationalsozialistischen Partei aufzuklären. Es wurde eine zwölfseitige Sonderausgabe im Zeitungsformat mit dem Titel Zur Klarstellung der Lage. Ein Wort an alle Sachsen von Bischof D. Glondys, die Industrielle in Kronstadt finanzierten, veröffentlicht. Darin machte der Bischof publik, dass es ein geheim gehaltenes Dienstbuch der Nationalsozialistischen Selbsthilfebewegung der Deutschen in Rumänien gebe, in dem die Parteimitglieder aufgefordert und verpflichtet würden, die politischen und kirchlichen Gremien mit der Absicht und dem Auftrag zu unterwandern, die kirchlichen Pläne auszukundschaften und zu vereiteln. Der Auftrag an den einzelnen sei: „Er soll nicht ‚positiv mitarbeiten‘ – d. h. die Lebensdauer dieses Systems verlängern!“ Gemäß dem Führerprinzip seien die anderen, die der Selbsthilfebewegung nicht angehörten, als Gegner zu behandeln, die vom „jüdisch- materialistischen Geist“ infiziert seien.19

Mit dieser Veröffentlichung war es dem Bischof gelungen, der „Selbsthilfebewegung“, die sich seit ihrem staatlichen Verbot im November 1933 in Nationale Erneuerungsbewegung der Deutschen in Rumänien (NEDR) umbenannt hatte, in der Öffentlichkeit schwer zu schaden. Das Landeskonsistorium forderte von seinen Angestellten, aber auch von den Mitgliedern der kirchlichen Körperschaften den Austritt aus der NEDR. Die NEDR sah sich genötigt, das Dienstbuch als überholt zu bezeichnen und mit der Landeskirche eine Vereinbarung abzuschließen, die die in der Kirchenordnung verankerte kirchliche Autonomie ausdrücklich anerkannte und das nationalsozialistische Führerprinzip im kirchlichen Bereich aufhob. Die Vereinbarung (Z. 1486/1934) zwischen Landeskirche und NEDR demütigte die Nationalsozialisten und vertiefte den Riss zwischen beiden Seiten.

Die von Glondys geforderte öffentliche Rehabilitation, die schließlich erst am 15. Januar 1935 die fast ein Jahr zurückliegenden Vorfälle als auf „tragischen Mißverständnissen“ beruhend deklarierte,20 konnte den gähnenden Abgrund zwischen beiden Seiten nur mühsam überspielen.

Im Winter 1936 nutzte Bischof Glondys einen Schwebezustand für ein politisches Gegenseitigkeitsgeschäft aus. Er bot der durch die reorganisierten Nationalsozialisten dominierten „Volksgemeinschaft“ die Unterstützung beim bevorstehenden Volksentscheid über ein „gemäßigt“ nationalsozialisitisches Volksprogramm an, um sich im Gegenzug die rechtliche Unversehrtheit und Autonomie der Landeskirche sowie die Garantie ihrer Arbeitsfelder zusichern zu lassen. Sachlich hatte Glondys seine auf Selbsterhaltung und Bewahrung der kirchlichen Rechtslage zielenden Positionen beibehalten, praktisch politisch strebte er nun allerdings eine Koalition mit der Mehrheitsfraktion bzw. Führung der „Volksgemeinschaft“ an. Immerhin verhandelte er mit der landesweiten Repräsentanz der Deutschen in Rumänien. Deren Führung stimmte umgehend diesem Gelegenheitsgeschäft zu. Damit war gewissermaßen ein Konkordat zwischen Landeskirche und „Volksgemeinschaft“ abgeschlossen worden, welches schließlich die von der Bukarester Regierung untersagte Volksabstimmung überdauerte.

Dieses „Konkordat“ wurde zum Ausgangspunkt eines verheerenden kirchenpolitischen Konflikts.21 Bereits im Jahre 1935 hatte Bischof Glondys den in der Jugend beliebten, charismatischen Pfarrer Wilhelm Staedel (Kronstadt- Martinsberg) versuchsweise mit dem Aufbau einer landeskirchlichen Jugendarbeit betraut. Dieser Versuch scheiterte angesichts der Illoyalität von Staedel, der seine Parteiloyalität gegenüber der DVR seiner kirchlichen Betrauung überordnete. Bereits zum Jahresende 1935 wurde ein innerkirchliches Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.22 Vor dem Hintergrund des erwähnten Konkordats organisierte Bischof Glondys mit Unterstützung der Dechanten einen Radikalenerlass, das Rundschreiben 924/1936. Dieses bestimmte, dass kirchliche Angestellte aus der parteipolitischen Front auszutreten hätten, was das Engagement in der – angeblich überparteilichen – „Volksgemeinschaft“ ausnahm. Eine unterschriftliche Kenntnisnahme wurde von allen Angestellten gefordert. Das Landeskonsistorium agierte ungeschickt, die beiden nachgeschobenen erläuternden Rundschreiben erweckten den Verdacht mangelnder Geschlossenheit bzw. Stringenz der Kirchenleitung.

Pfarrer Wilhelm Staedel war der Exponent jener 68 hartnäckigen kirchlichen Angestellten, die die mit Unterschrift geforderte „zur Kenntnisnahme“ verweigerten. Sogar der Baseler Universitätstheologe Karl Barth wurde in dieser Sache angegangen.23 Die Disziplinarprozesse zogen sich bis ins Frühjahr 1937. Schließlich wurde Staedel in einem aufsehenerregenden Disziplinarprozess in erster Instanz verurteilt. Das Oberdisziplinargericht der Landeskirche nahm den Revisionsantrag des Kronstädter Presbyteriums und des Landeskonsistoriums an und verschärfte das Urteil noch. Der Angeklagte wurde zu vier Jahren Amtsenthebung verurteilt, eine Wiederanstellung wurde an seine Unterschrift unter das Rundschreiben 924/1936 geknüpft.24 Der innerkirchliche Flurschaden war immens. Die Kirchenleitung hatte in vielerlei Hinsicht Vertrauen verloren, indem ihr parteipolitische Einseitigkeit unterstellt wurde.

Auf der gesamtpolitischen Ebene vollzogen sich allerdings grundlegende Änderungen. Das Großdeutsche Reich suchte 1938 den Schulterschluss mit Rumänien, was im November 1938 in einen gegenseitigen Wirtschaftsvertrag mündete. Vor diesem Hintergrund insistierte die deutsche Reichsregierung auf der Geschlossenheit der nationalsozialistischen Bewegung in Rumänien und setzte die „Wiedervereinigung“ aller Nationalsozialisten durch und löste die bisherige Führungsfigur Fritz Fabritius ab.

Bischof Glondys vollzog – auf dem Hintergrund der Konkordatspolitik – einen kirchenpolitischen Schwenk. Das Kirchenparlament, die Landeskirchenversammlung, war seit 1932 nicht mehr einberufen worden. Zum letztmöglichen Termin, im Sommer 1938, wurde nun die Gesamtrepräsentanz der Landeskirche einberufen. In den regulären kirchlichen Wahlen zum Jahresende 1932 und 1935 waren in den allermeisten Gemeinden eine Mehrheit von Nationalsozialisten unterschiedlicher Couleur gewählt worden. Aus diesen Vertretungskörperschaften wurden nun die Delegierten für die Landeskirchenversammlung gewählt. Im Vorgriff auf die zu erwartende, mehrheitlich nationalsozialistisch ausgerichtete Zusammensetzung der Landeskirchenversammlung und des neu zu wählenden Landeskonsistoriums (der Kirchenregierung) hatte Bischof Glondys den kirchlich engagierten Nationalsozialisten die Dominanz im Landeskonsistorium angeboten, wovor ihn die Konservativen nachdrücklich warnten. Er aber meinte, er könne das Führerprinzip mit seiner Persönlichkeit ausfüllen, und damit die kirchliche Integrität retten. Er hat sich damit völlig verspekuliert, und auch seine langjährige Distanz zum Nationalsozialismus nicht nur öffentlich verschleiert, sondern auch in der praktischen Kirchenpolitik aufgegeben.

Glondys hatte sich auf der Tagung der Landeskirchenversammlung 1938 hinsichtlich der Situation der Kirchen in Deutschland sogar zu der Aussage verstiegen: „Wir können das Wort von der verfolgten Kirche nicht mitsprechen“, ja, dieser Begriff sei ein „Mißbrauch“.25 Diese Aussage kostete die Landeskirche die bereits fest vereinbarte Unterstützung bei der Hauptversammlung des Gustav Adolf-Werkes (der von Deutschland seit 1832 ausgehenden Solidaraktion und evangelischen Diasporahilfe) 1938, mit der das „Lutherheim für Volksmission“ in Heltau gebaut werden sollte. Ersatzweise finanzierte diese Unternehmung dann – sehr signifikant – das Kirchliche Außenamt in Berlin.

Zunehmend unbeirrbar hatten die Nationalsozialisten der sogenannten gemäßigten Richtung ihre Ziele auch gegenüber der Landeskirche vertreten, die fortschreitend manövrierunfähiger wurde. Eigene, kirchliche Initiativen fanden gesamtgesellschaftlich immer geringeren Anklang, während die nationalsozialistischen Formationen stärkeren Zulauf erhielten. Die Beziehungen zwischen politischer Führung und dem Landeskonsistorium auf gesellschaftlichem, aber auch auf kulturpolitischem Gebiet waren stark gespannt. Dennoch war auch für innerkirchliche Kritiker eine grundsätzliche Bereitschaft der Kirchenführung unter Bischof Glondys erkennbar, „eine Konkordatspolitik“26 zu betreiben. Auch wenn Friedrich Ipsen mit seiner Meinung allein blieb, es sei „besser, als Kirche keine Bündnispolitik zu unterstreichen, wo man von Volksgemeinschaft wohl kaum sprechen“27 könne, hatte er damit das grundlegende Problem prägnant formuliert. Dieser Einwand hinderte Glondys allerdings nicht, obwohl der Machtanspruch der Nationalen Arbeitsfront (NAF), insbesondere die Gelöbnisformel „in gewissem Widerspruch mit“ kirchlichen „Bestimmungen und Verordnungen“28 erachtet wurde, gutwillig auf die Kommunikationsbereitschaft der nationalsozialistischen Spitze und vor allem auf ihre Vertragstreue zu vertrauen und zu pochen.29 Der Bischof forcierte die Kooperation trotz zum Teil scharfer Scharmützel mit dem Gauobmann Dr. Helmut Wolff und sicherte endlich 1938 dem nationalsozialistischen Führungspersonal die Schlüsselpositionen in der Landeskirche: die Dominanz im Landeskonsistorium. Diese „Konkordatspolitik“ gefährdete letztlich die landeskirchliche Autonomie.



Im Frühjahr 1939 entschloss sich Glondys zum Eintritt in die Nationale Arbeitsfront (NAF). Ebenso ist das Landeskonsistorium ihm darin mehrheitlich gefolgt, diesen Schritt den Angestellten zu empfehlen (RS 631/1939). Die NAF war die getarnte Sammlung, gewissermaßen die umfirmierte Parteistruktur der ehemaligen sogenannten gemäßigten Nationalsozialisten. Sie war vom staatlichen Parteienverbot während der Königsdiktatur ausgenommen. Im Gremium des Landeskonsistoriums galt zu diesem Zeitpunkt schon der Fraktionszwang, also das von der „Partei“ vorstrukturierte Abstimmungsverhalten. Durch das 1940 eingeführte Referentensystem, dessen dahinter stehende Entmachtungsstrategie dem Bischof durchaus bewusst geworden war, wurde ihm die Verantwortung sukzessive entwunden. Im Herbst 1940 installierte die Volksdeutsche Mittelstelle eine SS-gesteuerte neue Volksgruppenführung. Der junge Volksgruppenleiter Andreas Schmidt erzwang kurz darauf den Rücktritt von Glondys30 und 1942 das „Gesamtabkommen“, mit dem die Landeskirche jegliches gesellschaftspolitisches Mandat preisgab31 und auf das Schulwesen verzichten musste.32

Glondys hat die kirchliche Selbstständigkeit und die Gültigkeit der Kirchenordnung in den Mittelpunkt seiner Bemühungen gestellt, den kirchlichen Aktionsradius gegenüber Eingriffen von außen zu sichern. Dies ist ihm anfänglich in spektakulären Aktionen auch gelungen, wenngleich er zwar nicht naiv, aber zu gutwillig auf schriftliche Garantien setzte, deren Beachtung von den Nationalsozialisten nie ernsthaft in Betracht gezogen worden sind. Noch der Abschluss des „Konkordats“ 1936 ist von dieser Grundeinstellung geprägt, ja, selbst 1938 hat er an ihr rhetorisch festgehalten, sie praktisch aber aufgegeben. Trotz seiner intellektuellen Überlegenheit gegenüber den NS-Exponenten haben diese ihn – vor dem Hintergrund der weltpolitischen Machtverschiebungen am Ende der 1930er Jahre – schließlich aus dem Amt gedrängt. Wie schon anlässlich des ersten Konflikts um die Samaritergeistpredigt wurde er mit ehrenrührigen Vorwürfen überschüttet, zum Abgang genötigt, um schließlich mit einer formalen Ehrenerklärung abgespeist zu werden.

Nach seinem Rücktritt nahm Glondys noch einmal gegenüber siebenbürgisch-sächsischer Resonanz auf den Nationalsozialismus bei den Exponenten der sogenannten „Nationalkirche“ Stellung. Deren ideologischer Vordenker, Pfarrer Andreas Scheiner (1890-1960), hatte „Das Dogma der Evangelischen Landeskirche A. B. in Rumänien“ faktisch als obsolet bezeichnet und eine „Volksreligion“ propagiert.33 Die nationalsozialistische Zensur, die bis in die kirchliche Medienpolitik wirkte, verhinderte, dass Glondys seine Entgegnung publizieren durfte.34 Zur selben ideologischen wie kirchenpolitischen Richtung zählte der Geschäftsführer des Arbeitskreises des Instituts zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das kirchliche Leben in Rumänien, Ekkehard Lebouton.35 Auf dessen antisemitische Ausführungen über den „Gottesknecht bei Deuterojesaja“ antwortete Glondys umgehend mit einer substanziellen Kritik.36 Angesichts der herrschenden Zensur gelang Glondys mithilfe des Hermannstädter Stadtpfarrers und Bischofsvikars D. Friedrich Müller (1884-1969) nur eine illegal hektographierte Vervielfältigung.37 Tragischerweise handelte es sich hierbei nunmehr um die innerkirchliche, theologische Auseinandersetzung mit denjenigen, die sich als Sprachrohr einer Symbiose von Nationalsozialismus und evangelischer Kirche verstanden, deren ideologischen Gesinnungsgenossen und kirchenpolitischen Exponenten Glondys nur wenige Jahre zuvor in eklatanter Fehleinschätzung eigener Macht und Kompetenz den Zugang zur Kirchenleitung geebnet hatte. Dennoch, trotz seines kirchenpolitischen Versagens: Glondys besaß – ausgeprägter und profilierter als viele andere in der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien – die Fähigkeit zur geistigen Resistenz gegenüber der Ideologie des Nationalsozialismus.

Literaturhinweise:

Hans Beyer: Viktor Glondys (1882-1949). Ein Beitrag zur Geistes- und Kirchengeschichte des Südostdeutschtums zwischen den beiden Weltkriegen. In. Festschrift für Balduin Saria zum 70. Geburtstag, hrg. von K. K. Klein, Th. Mayer und H. Steinacker. München 1964.

Glondys-Tagebuch

RGG

Resonanz und Widerspruch

Donauwellen

Spiegelungen



1 Ulrich A. Wien: Friedrich Müller-Langenthal. Leben und Dienst in der evangelischen Kirche in Rumänien im 20. Jahrhundert. Sibiu/Hermannstadt 2002, S. 62f.

2 Harald Roth: Politische Strukturen und Strömungen bei den Siebenbürger Sachsen 1919-1933. Köln, Weimar, Wien 1994 (Studia Transsylvanica, 22), S. 68.

3 Ulrich A. Wien: Resonanz und Widerspruch. Von der siebenbürgischen Diaspora-Volkskirche zur Diaspora in Rumänien. Erlangen 2014, S. 290-293.

4 Wien: Friedrich Müller-Langenthal, S. 215f.

5 Viktor Glondys: Samaritergeist. Predigt des Stadtpfarrers D. Dr. Viktor Glondys in Kronstadt am 6. September 1931 über Luk. 10,25-37. In: Selbsthilfe. Kampfblatt für das ehrlich arbeitende Volk 10 (1931) Nr. 28 vom 3. Gilbhart (Oktober) 1931, S. 2-3 und Nr. 29 vom 10. Oktober, S. 2.

6 Ebenda, Nr. 28, S. 2.

7 Notiz im Tagebuch von Glondys, S. 82.

8 Z. 1486/1934. In: Kirchliche Blätter aus der evangelischen Landekirche A. B. in Rumänien. Evangelische Wochenschrift für die Glaubensgenossen aller Stände 26 (1934), S. 130.

9 Glondys betrachtete diese Vereinbarung als Friedensabkommen, Landeskirchenkurator Roth als „Nichtangriffspakt“ (vgl. dazu ZAEKR 102: Protokoll der 25. Sitzung des Landeskonsistoriums vom 26. November 1937, Tagesordnungspunkt 293), in dem die Volksorganisation die Autonomie der Landeskirche schriftlich garantiert habe [vgl. auch Glondys‘ Tagebuch, S. 276]. Ipsen analysierte die Auswirkungen und sprach von einem „Waffenstillstandsvertrag“, der bewusst als Täuschungsmanöver der Volksgemeinschaft gedacht gewesen sei; vgl. dazu Protokoll der 23. Sitzung des Landeskonsistoriums vom 25. November 1937, Tagesordnungspunkt 279.

10 Z. 924/1936. In: Kirchliche Blätter 28 (1936), S. 84-85. AStS: Comunitatea germanilor (Volksgemeinschaft): D V: Landeskirchenkurator Roth an die Bezirksdechanten vom 3. Juni 1936. Streng vertraulich (nach Kenntnisnahme zu vernichten). Dr. Wolff an alle Kreisobmänner vom 5. Juni 1936. Streng vertraulich (nach Kenntnisnahme unbedingt zu vernichten).

11 Verhandlungsbericht über die sechsunddreißigste Landeskirchenversammlung 1938. Hermannstadt 1939, S. 6 und 13; Böhm, Braeg (Hgg.): Tagebuch, S. 280-282; ZAEKR 102: Protokoll der 19. Sitzung des Landeskonsistoriums vom 24. September 1937, Tagungsordnungspunkt 233 (Verbot für die Schuljugend zur Teilnahme an DVR-Veranstaltungen) ist nicht identisch mit Z. 4449/1936 (Verbot genereller Zugehörigkeit von Schülern zu politischen Parteien). In: Kirchliche Blätter 28 (1936), S. 375.

12 Böhm,Braeg (Hgg.): Tagebuch, S. 294 [emendiert aus „Front der Nationalen Wiedergeburt“]. Vgl. auch ebenda, S. 297 und 299. Ulrich Andreas Wien: Rezension. In: Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde 20 (1997), S. 202-210.

13 Böhm, Braeg (Hgg.): Tagebuch, S. 301.

14 ZAEKR 102: Protokoll der 23. Sitzung des Landeskonsistoriums vom 25. November 1937: Angesichts der „unerschütterlichen Entschlossenheit der Volksgemeinschaft, solche [Mutterdienst-Orts-]Vereine zu gründen“, plädierte der Bischof, wenn die Kirche einem Kampf auszuweichen trachte, „für eine enge Zusammenarbeit unter Sicherung unseres Arbeitsgebietes.“

15 Böhm, Braeg (Hgg.): Tagebuch, S. 311-315. ZAEKR 102: Protokoll der 1. Sitzung des Landeskonsistoriums am 27. Februar 1940, Tagesordnungspunkt 7 [ZK. 558/1940].

16 Böhm, Braeg (Hgg.): Tagebuch, S. 314.

17 Verhandlungsbericht über die Vierunddreißigste Landeskirchenversammlung 1932. Hermannstadt 1933, S. 16.

18 Wien: Bischof Friedrich Müller-Langenthal, S. 62.

19 Zur Klarstellung der Lage. Ein Wort an alle Sachsen von Bischof D. Glondys.[Sonderdruck Hermannstadt 1934], S. 2.

20 Nationalarchiv Hermannstadt: Consiliul Naþional Sãsesc/Volksrat [zukünftig: CNS] 1.1935, Protokoll der Volksratssitzung vom 15. Januar 1935, S. 3.; Böhm, Braeg (Hgg.): Tagebuch, S. 171. Bereits am 17. Dezember 1934 hatte sich Glondys mit Jickeli auf die Formel geeinigt: „Wir stellen fest, daß diese Angriffe von tragischen Mißverständnissen ausgegangen sind und daß die Ehre des Bischofs Glondys einwandfrei dasteht.“ (Ebenda, S. 157.)

21 Ulrich A. Wien: Zum „Konkordat“ zwischen der „Volksgemeinschaft“ und der evangelischen Landeskirche A. B. in Rumänien. Die Bedeutung der Vereinbarung vom 14. Januar 1936 am Beispiel der Jugendorganisation. In: ZfSL 39 (2016) [im Druck]

22 Ulrich A. Wien: Maßnahmen gegen nationalsozialistische Pfarrer und Angestellte der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien 1936/1937. Der Prozess gegen Wilhelm Staedel vor dem Bezirksdisziplinargericht Kronstadt. In: Spiegelungen 9 (2014), S. 87-106; Ders.: Der Disziplinarprozess gegen Wilhelm Staedel – Berufsverbot gegen nationalsozialistische Pfarrer und Angestellte der Evang. Landeskirche A.B. in Rumänien 1936/1937. In: Donauwellen. Zum Protestantismus in der Mitte Europas (= FS Karl W. Schwarz). Wien 2012, S. 523-557.

23 Ulrich A. Wien: Disziplinarprozess, S. 551-557.

24 Ebenda.

25 Verhandlungsbericht über die 36. Landeskirchenversammlung 1938, S. 22.

26 Votum des Landeskonsistorialrates Friedrich Ipsen. In: ZAEKR 102: Protokoll der 18. Sitzung des Landeskonsistoriums vom 23. September 1937, Tagesordnungspunkt 231.

27 Ebda.

28 ZAEKR 102: Protokoll der 9. Sitzung des Landeskonsistoriums vom 20. Mai 1937, Tagesordnungspunkt 101.

29 ZAEKR 102: Protokoll der 24. Landeskonsistoriums-Sitzung vom 25. November 1937, Tagesordnungspunkt 286.

30 Wien: Friedrich Müller-Langenthal, S. 160.

31 Wien: Kirchenrechtsentwicklung im Kontext der Evangelischen Kirche A. B. in Siebenbürgen vom 19. bis ins 21. Jahrhundert. In: Ders.: Resonanz, S. 89-94.

32 Ulrich A. Wien: Die Schulpolitik der Kirchenleitungen in Hermannstadt und Temeswar für die deutsche Minderheit zwischen 1919 und 1944. Eine regions- und konfessionsübergreifende Skizze. In: Banatica 25 (2015), S. 449-466.

33 Andreas Scheiner: Das Dogma der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien. Hermannstadt 1942 (98 Seiten). (Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft des Instituts zur Erforschung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben in Rumänien, 2); vgl. dazu Ulrich A. Wien: Von der „Volkskirche“ zur „Volksreligion“? Beobachtungen zur Entwicklung der Evangelischen Landeskirche A. B. in Rumänien von 1919 bis 1944. In: Wien.: Resonanz und Widerspruch, S. 225-293.

34 Wien: Friedrich Müller-Langenthal, S. 170. Die Schrift von Glondys trägt den Titel: Nationalkirchlicher Angriff gegen das Dogma der evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien; sie wurde erst nach dem Ende des Kirchenregiments von Wilhelm Staedel in Hermannstadt 1944 publiziert.

35 Zum Institut und seiner Tätigkeit vgl. jetzt Dirk Schuster: Die Lehre vom „arischen“ Christentum: das wissenschaftliche Selbstverständnis im Eisenacher „Entjudungsinstitut“. Göttingen 2017 (Kirche – Konfession – Religion, 70).

36 Ulrich A. Wien: Theologie im Konflikt – Einspruch gegen den Antisemitismus in der Evang. Landeskirche A.B. in Rumänien 1943. In: Zugänge. Jahrbuch des Evangelischen Freundeskreises Siebenbürgen 41 (2013), S. 84-104.

37 Wien: Friedrich Müller-Langenthal, S. 170.

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