[nach 1765, Oktober 24]

[nach 1765, Oktober 24:] Vorschläge Brukenthals an Maria Theresia zur Besetzung sächsischer Amtsstellen nach dem Tod Peter Binders von Sachsenfels.

 

Orig. im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien, St. R. A.  2801/765.
Bezug: Biographie, 1. Bd., S.180f., bes. Anm. 533.

[Notizen des Kopisten am Anfang des Dokuments:]
Brukenthal
Noten
Sieb. Comes – u. Bürgermeisterwahl 1765 – Nach dem 24. Okt. Todestag Binders v. S.[1] Ohne Datum.

[Notizen des Kopisten am Ende des Dokuments:]
ad Nr. 2801. 765 des St. R A in W.
(Eigenhändig geschrieben; vol. halbbrüchig. 9 S.)

[S. 1]

 

Allerunterthänigste Nota.

Da durch das vor einigen Jahren erfolgte Ableben des Adlershaus[2], das Comitiat, durch den neuerlichen Todt des Sachsenfels hingegen das Consulat, und also die beyden ersten Ämter in der Sächsischen Nation sowohl, als bey dem Hermannstätter Publico insbesondere, auf einmahl erledigt geworden; so erfordert es Ihro K. A. Majestät allerhöchster Dienst, und das wahre Wohl gedachter treuen Nation, und Publici, besonders bey den ietzigen Umständen, wenn nicht beyde, wenigstens eins davon bald wider zu ersetzen.

Die Candidationes und Electiones sind durch das Gubernium vor Beyde lange vorher herauf gediehen, und ohnerachtet der gewählte aus der letztern, nemlich der Sachsenfels, unter dieser zwischen Zeit weg gestorben, und das Amt, zu dem er gewählt, und allerunterthänigst vorgeschlagen worden, auf das neue offen gelaßen, so kann ich doch nicht anders, als bekennen, daß weil der gantze Magistrat candidirt worden, und in der Wahl gewesen, es Ihro KKA Majestät freyen und Allerhöchsten Wilkühr zukomme, auch ohne neue Wahl, denjenigen daraus zu nehmen, und zu ernennen, den Allerhöchst dieselbe zur Beförderung des Allerhöchsten Dienstes und zum Auffnehmen der Nation vor den geschicktesten, und tauglichsten zu erkennen gewesen.

Dem Comes Nationis wird zugleich mit diesem Dienst, auch wirklicher Gubernial Rath und Königs Richter von Hermannstadt: er behält alle diese Stellen unzertrennlich Zeit Lebens.

Die Wichtigkeit des Amtes, die Größe des Einflußes, den es ihm in alle Geschäffte des Landes überhaupt, und der Natione insbesondere, ertheilet, und die letztere Betrachtung erfordern, daß der Mann, dem IKKA Majestät dieses amt allergnädigst verleyhen wollen, tauglich und geschickt seye, das Vertrauen der Nation besize, und I. Majestät allerhöchsten Dienst so ergeben seye, daß er solches zu zu nichts anders, als zu dessen Beförderung anwende.

In Rücksicht auf die ietzigen Umstände, und den anfallenden inneren Zustand der Nation, wird diese Forderung noch strenger, und ich darff es sagen, er wird die verschiedenen Pflichten, die es ihm auferlegt, nicht erfüllen, wenn ihm eine eintzige dieser Eygenschaften fehlet. [S. 2]

Der Mangel an dieser Arth Leuthen, und die Schwierigkeiten, und Hinderniße, die ich vorsehe, und die gegen die Beförderung des Allerhöchsten Dienstes im Absehen auf die neuen Einrichtungen, gewiß erfolgen werden, wenn dieses Amt iemanden zufallen solte, dem es an einigen dieser Eigenschaften gebricht, nöthigt mich, ohnerachtet ich die Ersetzung deßelben sehnlich wünsche, IKKA. Majestät fußfällig zu bitten, es Diesmahl noch offen zu laßen, und es künftighin, nach geendigten Einrichtungen bey der folgenden Wahl der übrigen Beamten, mit denselben zugleich zu vergeben.

Es ist besser die Nation nach der dermahligen Richtung, bloß zur Befolgung der Allerhöchsten Absichten weiter zu führen, und Furcht und Hoffnung bey den ersten zu erhalten, als ihnen diese Bewegungsgründe, welche auch auf zweydeutige Gemüther wirken können, zu entziehen, und die Nation einer Führung Preis zugeben, die sie von der Allerhöchsten Absicht ablencket, und sie IKKA. Majestät allerhöchsten Zufriedenheit, die sie sich besonders in den letzten Jahren zu erwerben die Gnade gehabt, auf ein mahl verlustig macht.

Der Consul wird nur auf zwey Jahre gewählt, und bestätigt, wenn die um sind, so legt er seinen Dienst nieder, und weicht einer neuen Wahl. Seine Stelle ist ansehnlich, und sein Einfluß nicht weniger beträchtlich; er muß daher auch gute, und rühmliche Eigentschaften haben, wenn er sie gehörig bekleiden soll.

Weil indeßen eins von diesen Aemtern nothwendig ersezt werden muß, so wäre ich des allerunterthänigsten Dafürhalltens, daß es dieses, nemlich das Consulat, seyn könte. Theils weil es nur auf zwey Jahre gegeben wird, und dann IKKA Majestät allerhöchsten Wilkühr wieder zurückfält; theils weil diese Betrachtung den Consul biegsahmer, und gelenksahmer zu machen pflegt.

Unter der Reyhe der Candidirten, welches der gantze Magistrat ist, hat der verstorbene Sachsenfels 47 Stimen; nach ihm hat Jacob Hutter die mehresten, nemlich 24.

Nach dem Tod des Klockners[3], des gewählten Consuls geruheten Ihro KKA. Majestät den ietzt verstorbenen Sachsenfels, als denienigen allergnädigst zu bestätigen, welcher nach ienem die mehresten Stimmen hatte. Diesem Beyspill zu Folge, und aus der Betrachtung daß Ihro KKA. Majestät nach angebohrner allerhöchsten Milde, ohne erhebliche Ursachen, von dem Gewehlten nicht abzugehen pflegen, würde ich allerunterthänigst dafür halten, daß dieser Hutter auch ietzo, und umso mehr allergnädigst confirmirt werden könnte, als er unter [S. 3] allen candidirten, weder an Geschicklichkeit, Erfahrung und Verdienst, noch an Eyffer vor den Allerhöchsten Dienst keiner eintzigen im geringsten weicht.

Ich weis zwar, daß außer den Candidirten der B. v. Möringer[4], v. Baussnern[5], u. Honnamann[6] um diese Stelle flehen, allein da keiner von diesen weder in der Candidation ist, noch der allerhöchsten Verordnung wegen darinen seyn könne, indeme sie bloß auf den Magistrat eingeschrenckt ist; so konnte ich um so weniger auf einen derselben allergetreuest einrathen, als ich sicher bin, daß die Verwaltung des Consulats, in den Händen des Hutters wenigstens so gut, wo nicht beßer geführet werden wird, als es diese führen können, und also vorsehe, daß die Nation ohne einigen Vortheil vor den Allerhöchsten Dienst und umsonst, besonders in Ansehung des letztern betrübt, und niedergeschlagen werden würde.

Mit dieser allerhöchsten Bestätigung hängt die Sache der übrigen Hermannstädter Beamten genau zusammen, und daher glaube ich, daß wenn IKKA. Majestät Allergnädigst geruheten aus den Kandidirten die erwählten allergnädigst zu confirmiren, so wäre dieses Geschäfte auf die nächste zwey Jahre auf ein mahl erledigt.

Nach denselben würde:

Jacob Hutter zum Bürgermeister,

Samuel Vest zum Stuhls Richter,

Michael Keßler zum Stadthannen, u.

Michael Theys zum Oratore; die

Beyden Mitleren Catholisch, der erste, und letzte hingegen der augspurgischen Confession zugethan allergnädigst ernannt und bestätigt werden können. Doch beruhet alles auf IKKA Majestät allerhöchster Wilkühr.

B. v. Brukenthal.

 


[1] Peter Binder von Sachsenfels, gest. am 24. Oktober 1765. Die Vornamen und Funktionen dieser und der im Folgenden genannten Hermannstädter Würdenträger wurden ermittelt aufgrund der Biographie sowie von Franz Zimmermann: Chronologische Tafel der Hermannstädter Plebane, Oberbeamten und Notare in den Jahren 1500 bis 1884. Auf Grund archivalischer Quellen verfasst. In: Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde 19 (1884), 3, S. 529-578, hier bes. S. 550-552. Weitere Angaben im Orts- und Personenregister.

[2] Stephan Waldhütter von Adlershausen, gest. am 13. November 1761.

[3] Daniel von Klocknern, gest. 27. März 1754.

[4] Baron Lambert von Möringer.

[5] Samuel v. Baussnern.

[6] Johann Georg v. Honnamonn.


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Empfohlene Zitierweise:

Quellen zur Geschichte Samuels von Brukenthal. Aus dem Nachlass von Georg Adolf Schuller, hg. von Konrad Gündisch und Jonas Schwiertz, 2022.
URL:  https://siebenbuergen-institut.de/1765-10-24-1 (Stand: 14. Februar 2022).

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