1777, Dezember 4 [Mediasch]: Michael Conrad v. Heydendorff an Brukenthal über die Weigerung von Frau Duldner, ihren Sohn auf ein katholisches Piaristengymnasium zu schicken.
Konzept im Heydendorffschen Familienarchiv.
Bezug: –
Druck: Friedr[ich] Wilhelm Seraphin: Aus den Briefen der Familie v. Heydendorff (1737-1853). In: Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde 25 (1894), 1, Nr. 102, S. 133f.
[Notiz des Kopisten am Anfang des Dokuments:] Michael v. Heydendorff an Sam. v. Brukenthal
[Notiz des Kopisten am Ende des Dokuments:] Aus dem Originalconcept in dem v. Heydendorffschen Familienarchiv.
(Mediasch) d. 4 December 1777.
Auf Euer Excellenz von 26 vorigen Monaths an mich gnadigst erlassenen u. mir erst den letzten zugekommenen hohen Befehl habe nicht ermangelt die Frau Duldnerin in Gegenwarth des hiesigen Geistlichen Herrn Gunesch[1] mit alle den Grunden u. alle dem Nachdruck, welche mir sowohl die Wichtigkeit der Sache selbst als auch E. E. hoher Befehl abgegeben, unter lebendiger Vorstellung aller im Fernern Weigerungsfall vor ihren Mann, vor ihr Kind u. selbst vor sie gantz sicher entstehenden betrübten Folgen, förmlich nur immer vermögend war, zur Abschickung ihres Sohnes in die Lehre bey die E. E. Patres piaristen zu bereden zu suchen. Ich sehe mich aber in die Nothwendigkeit versezt, E. E. mit Be- [S. 3] dauern unterthänig zu berichten, daß meine Bemühungen den gewünschten Erfolg nicht bewirkten u. die Entschloßenheit dieser Frau nicht besiegen können. Sie behaart darauf, daß, da ihr Söhnchen der ihr eintziger Sohn wäre, denn der bereits catholische Sohn des Herrn Duldners wäre mit einer andern Frau erzeugt, den beyden evangelischen Eltern, derweilen ihr Mann nehmlich die catholische Religion noch nicht angenommen habe, geboren worden; da sich ihr Mann vor der Ablegung des Glaubensbekenntnisses der catholischen Religion vermöge einer Uhrkunde verbunden, diesen ihren Sohn zur Annehmung der catholischen Religion nicht zu zwingen: so habe Sie das aller demüthigste Vertrauen zur Gnade Allerhöchst Ihrer Majestät, daß Sie nicht gehindert würde werden, ihr Kind im Gebrauch ihrer natürlichen Rechte in ihrer als einer in Siebenbürgen durch Gesetze befreyten Religion auferziehen zu laßen u. im Vertrauen auf den Schutz derer Allhöchsten Verordnungen u. der Gesetze will Sie die königliche Resolution auf ihr ohnlängst durch den Weg des h. Gubernii an den Thron Ihro Majestät dießwegen abgeschickten unterhänigen Memorials abwarthen, ohnerachtet Sie von ihrem Mann nach seiner nächsten Heraufkunft aus Hermanstadt, u. wie sie sich ausdrückt nach dem Euer Excellenz von demselben eingelegten Revers durch ohnausgeseztes anhalten mit guten u. auch schwersten Mitteln sehr genöthiget würde, ihren Entschluß zu ändern, welche Haußunruhe, die sie kläglich schildert, sie beynahe zu ausschweifender vor Sie u. ihr Kind wichtigen Entschließungen veranlaße. Ich hätte mich glücklich ge- [S. 4] schätzet, wenn diese Persohn von ihrem vorgefaßten Entschluß durch meine Vorstellungen hätte abbringen, Sie somit vor dem androhenden Ungemach bewahren u. Euer Excellenz hohen Befehl nach der Allerhöchsten Absicht hätte befolgen können _ _ _
[1] Johann Traugott Gunesch.
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Empfohlene Zitierweise:
Quellen zur Geschichte Samuels von Brukenthal. Aus dem Nachlass von Georg Adolf Schuller, hg. von Konrad Gündisch und Jonas Schwiertz, 2022.
URL: https://siebenbuergen-institut.de/1777-12-4-1 (Stand: 10. März 2022).
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