1773, April 26

1773, April 26, Wien: Brukenthal fasst Fragen zusammen, die sich während der Reise Josephs II. nach Siebenbürgen ergeben könnten, und schlägt Lösungen vor: Steuerwesen, Grenzregimenter, Regulierung des Samosch u.a.

 

Aufbewahrungsort des Dokuments nicht eindeutig angegeben, vermutlich Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kabinettsarchiv. Es gehört zu einem größeren Bündel von Schriften, die in Vorbereitung der Reise Josephs II. nach Siebenbürgen von verschiedenen Behörden und Personen fasst worden sind und zusammen archiviert wurden.

Bezug: Biographie, 1. Bd., S. 282f., Anm. 852-856.

 

[Notiz des Kopisten auf der Rückseite:]
Brukenthals Darstellung der Siebenb. Verhältnisse 1773
Aus Faszikel Reise Jos‘ II. nach Siebb. 1773
Kab. Arch

 

Euer Majestät

In den Anmerkungen, die Euer Majestät über den Entwurff zur Siebenbürgischen Reise noch vorm Jahr allerunterthänigst zu Füßen gelegt wurden; waren bey jedem in dem Weg kommenden Orth, theils Vorfälle aus der Geschichte, die einige Achtung verdienten, ausgezeichnet, theils auch Gegenstände der Geschäffte berühret worden, die in näheren Zeiten entweder zur gemeinschafftlichen Verhandlungen Gelegenheit gegeben, oder noch Untersuchung, und Entscheidung zu erfordern schienen. Von der Zeit an bis nun, ist in diesen lezten so wenig verändert, oder abgethan worden, daß ich mich mit Fug auf obige Anmerkungen beziehen darff.

Seit Anno 1760 sind in Siebenbürgen viele wichtige Geschäffte angefangen, und unternommen worden, davon nur wenige zu einem gewißen Grad der Güte, und Gemeinnützigkeit gebracht werden können. Denn obgleich in dem ersten Plan alle so ineinander gebunden und verknüpft gewesen, daß sie immer gleich vorrücken, und sich wechselsweise forthelffen und unterstützen sollten: so haben es dennoch verschiedene Umstände und Zufälle, theils verhindert, theils veranlaßet, daß einige zurück geblieben, andere aber aufgekommen, und weit über sie herausgewachsen sind.

Unter diese kann die Granitz Errichtung, das Contributions System, und die Beystellung der Tabularum Continuarum gerechnet; zu jenen aber die Correctio juris, die Einrichtung der Urbarien, die Eruirung der dubiorum Nobilium, die Regulirung des Insurrections, und Recrouten Systems, nebst gewißen Commercial Einrichtungen, hingezählet werden. Denn obgleich jene zu dem Grad der Vollkommenheit noch nicht gebracht werden können, zu dem sie bestimmet waren, und den sie noch erreichen sollen; und diese keines weges völlig liegen geblieben, in dem man auch darinn wenigstens einige wenige Schritte vorwärts gethan; so ist der verschiedene Erfolg doch auch in solchen sichtbar, die zu dem Grunde der ersten gelegt worden waren, und sie erleichteren und tragen konnten.

Die Granitz Errichtung ist eine völlig neue Erzeugniß. Die walachische Regimenter sind theils unvermengt auf Gründen errichtet, die ihnen allein abgetretten worden sind, theils wohnen sie vermischt mit Provincialisten zusammen, und unterliegen in gewißem Verstande zweyerley Gerichtsbarkeiten. Zu jener gehört der Rodnaer District, einige dazu gezogene Ortschafften, und nebst Szunyoszeg (!)[1] die Abtrettungen der Sächsischen Nation; zu diesen die meisten Granitz Oerter in dem Fogarascher District und Hunyader Comitat. Die Zekler Regimenter [S. 2] können alle zu dieser zweyten Gattung gerechnet werden.

Um die Unbeqwemlichkeiten, welche aus einer solchen Vermischung natürlicherweise entstehen müßen, zu entfernen, war der Antrag, die Granitzer von den Provincialisten zu scheiden. Zu dem Ende sollte in Herrmannstadt eine eigene anuhorizirte Commission unter Vorsitz des verstorbenen Grafen von Odonell die Einleitung dazu entwerffen, und hernach über die Ausführung der allergnädigst begnehmigten Maaßregeln wachen. In den Zekler Stühlen sollte der verstorbene Graf Lázár die dahin verordnete Commission leiten, in dem Fogarascher District aber war dem Ober Capitain, und dem Obersten Dombrovka der wirkliche Anfang zu der Separation gemacht werden. Der General Graf von Gyulai hatte den Plan zu diesem Unternehmen entworfen, und er wurde noch bey meiner Anwesenheit im Lande, schon vor drey Jahren, in der damahls abgehaltenen gemeinschafftlichen Commission begnehmiget, und beschloßen, ihn der allerhöchsten Einsicht zu unterziehen.

Seit dem liegt dies Geschäffte, und es wird von Euer Majestät allerhöchstem Willen abhangen, ob es wieder vorgenommen, und wenn es soll, ob es nach den Ausgemachten, oder andern Verhaltungs Regeln weiter fortgetrieben werden solle?

Den Granitzer Fond liefert das Land über seine gewöhnliche Contribution; er beträgt außer dem quartiers Bau, und den Nachlaß der ganzen Kopf-Tax, und eines Drittels der übrigen Contribution jährlich 170.000 fl. Er ist durch die Einführung der zwey ersten Perioden des neuen Systems erzeuget worden.

In der Kette der Granitzer zwischen den Zekler Stühlen, und dem Fogerascher District, ist eine Lücke, welch auszufüllen in Antrag gekommen. Ob Dieses unumgänglich nöthig sey, und der dadurch erzielte Nutzen, die dazu erforderliche Unkosten aufwiegen, und ob in Rücksicht auf die Bewachung der Granitzen Tohan, und Szunyoszeg nicht hinlänglich genug seye? werden Euer Majestät auf Orth und Stelle allergnädigst zu entnehmen geruhen.

Die Beqwerung des Szamos Flußes zu der Floßfarth, ist seit einigen Jahren ein Gegenstand vieler Arbeit gewesen; man hat geglaubt, den Rodnaer Granitzern dadurch einen Nahrungs Zweig mehr in die Hand zu geben. Ob die Natur und der Lauff dieses Flußes eine dauerhaffte Zurechtbringung gestatten, den Unkosten lohnen, und den Granitzern selbst eine wahre, und wesentliche Hülffe bringen werde?, scheinet vielen zweifelhafft, mehreren unwahrscheinlich, und kan nur von Euer Majestät allerhöchstem Augenschein die Entscheidung erhalten. Die nehmliche Beschaffenheit hat es mit den Gründen von Mettersdorff, Pintak, und Jaad. Denn obgleich verschiedene angeordnete Besichtigungen, und darüber erstattete Berichte, in den wesentlichsten Umständen zusammengetroffen; so haben sie dennoch immer noch etwas unaufgeklärtes zurückgelassen, und selbst die Anlegung des neuen Dorffs, wird weniger der Nothwendigkeit, als der Absicht sich des angebaueten Grundes immer mehr zu versichern, beygemessen. [S. 3]

Wenn die Separation der Granitzer von den Provincialisten durchaus bewertet werden könnte; so würden die Streitigkeiten über die Abkürzung der Processe vor sich auffhören. Gesetze, und Gebräuche haben die Gerichts Ordnung mit Form, und solchen Solemnitäten bekleidet, davon nur das schädliche, und Absichtwidrige ohne sie zu benachtheiligen, weggethan werden kann.

Die Contributions Einrichtung ist stuffenweis hervorgegangen, die erste Period kam nun in Vergleichung mit dem vorigen System, dem sie gefolget ist, richtig beurtheilet werden, und der Werth der Zweyten, wird nur nach dem Belange der ersteren gründlich bestimmt werden können. Der Plan der drey Perioden zusammen genommen, zeigt das ganze im Zusammenhang. Da seine Absichten erst mit der dritten Period völlig erreicht werden sollen, so sind die beyden ersteren nur in so weit gut oder schlecht, als sie die Ausführung der Absicht näher gebracht, oder davon abgeführet haben. In der ersten Periode wurde die Agrorum Capacität belegt, das Vieh erleichtert, die Taxa Capitis unter den Contribuenten einerley Condition gleich gemacht, die Cassen zusammengezogen, und die Particulair auffschläge der Kreise aufgehoben.

In der zweyten Periode wurde die Procreations Taxa vermieden, auf Aecker, Wiesen, und Weinberge aufgeschlagen, die Kopf Tax mit Beybehaltung der Conditionen in Classen eingetheilt, und höher gebracht, bey dem Vieh hingegen die Ab- oder Zunahme, um in so ferne sie den bestimmten Grad übererstiegen, angenommen. Die Herausbringung der Celationen, die Einziehung der Fundorum communium und die engere Beschränkung der Exemtorum waren dieser Periode vorbehalten.

Weil die Belegung der Objectorum noch immer individual geblieben, so war das Zu und Abschreiben der überkommenen, oder voräußerten Grundstücke, der größeren Ab- oder Zunahme von Vieh, unvermeidlich, und ihr Gefolg, die Schreiberey, nothwendig. Es schien zum Zwecke dieser Periode zu zu langen, wenn ein wichtiger Theil der Contribution auf Grunde geweltzet, den Vermöglicheren eine höhere Kopf Tax zugeschoben, der Industrie ein Feßel weniger angelegt, und die Anlage zu den weiteren Vorbereitungen zu Stande gebracht werden könnten. Die Schreiberey war mir in so weit nothwendig, als sie diesen Zweck entsprang, was drüber gieng, arthete in eitle Weitläuffigkeiten, und nicht bedeutende Künsteleyen aus.

In der ersten Periode waren nicht allein alle Vorbereitungen zu der zweyten verabsäumet, und hintenangesetzt; sondern es war wirklich dagegen gearbeitet worden: In der zweyten sind schon einige Jahre verstrichen, und sie hat das nehmliche Schicksal gehabt. Bey Ausgang des ersten Periode, widerstrebten deßwegen der zweyten viele Schwierigkeiten, und es ist vorzusehen, daß eben deßwegen, auch der dritten manche Hinderniße in den Wegen kommen werden. Das Contributions Systeme erträgt bey anderthalb Millionen, den Nachlaß der Granitzer nicht dazu genommen. Ob diese Ertragniß der Circulation im Lande überhaupt angemeßen sey? oder erhöhet werden könne? würde ohne Begehung auf die jetzige gleichsam einzelne Beschaffenheit der Provintz einige Betrachtung verdienen. Die Kreise in Siebenbürgen sind in Perceptorate eingetheilet, und haben ihre ausgemachte Qvottas. Die meiste Bezirke haben einige eigenthümliche Vorzüge vor andern, entweder in der Lage, Güte des Bodens, der Viehzucht oder andern Gutthaten der Natur und des Fleißes. Die Einwohner dieser Bezirke richten ihre Nahrungs Arth gemeiniglich darnach ein, und suchen die leichteste Mittel zur Habhafftwerdung dessen auf, womit sie theils ihre Abgaben abführen, theils ihre Haus Nöthe bestreiten.

Ob diese eigenthümliche Vorzüge der Bezirke gegeneinander aufgehn, und ob die Contribution [S. 4] der durch die daraus entspringende verschiedene Nahrungs Arthen unterhaltenen Circulation entspreche? oder ihr widerstreben? scheinet einiger Betrachtung würdig zu seyn.

Die inner Circulation wird durch vernünfftige Verknüpfung der Städte mit dem Land Volck, der Bürger mit den Bauren, erhalten. Zu gründlicher Erörterung obigen Satzes scheint es also nöthig, selbst in den Bezirken auseinander zu setzen, wie das Verhältniß der Bürger gegen den Bauern beschaffen sey, wie der Handels Mann zu dem Handwercker, beyde zu dem Ackersmann, und Viehhalter in Proportion stehen; wie ein Stand zu des anderen Aufkommen, und Erhaltung wircke, und beytrage. Denn weil ein großer Theil des Land Volckes dem Bürger in die Städte vielerley Articuln verkaufft, hingegen wenig von ihm abnimmt; so könnte eine getrennte, oder zerrüttete Verknüpfung der Städte mit dem Land die Circulation noch mehr hemmen, Bürger und Bauren zurück setzen, und beyde in Abführung ihrer Abgaben verhindern.

Die Bestellung der Continuarum Tabularum, hat die willkührliche Menge der Adsessorum abgebracht, die Beamten der Kreise in Euer Majestät Beamte verwandelt, das Recht der Confirmation auf die Adsessores, verbreitet, dem Gang der Geschäffte eine gewiße Festigkeit gegeben, und die höhere Stelle in den Stand gesetzet darüber zu wachen, die irrende zurecht zu bringen, und die vorsetzlich Fehlende zu bestrafen. Sie hat den Zusammenhang der Kreise mit dem Gubernio, hergestellet, den Unterthanen den Weg zu ihrer Obrigkeit zu gelangen erleichtert, und verkürtzt, und mehrern Beamten zur Handhabung der gemeinen Verwaltung verknüpft. Weil wenig Praetoria vorfindig sind, und noch weniger die erforderliche Beqwemlichkeit anhaben; so hat daß Gubernium noch nicht alle Mängel abbringen können, die aus der vorigen Verwaltungs Arth herüber gedrungen waren, und zumal in einigen Kreisen, beynahe den gantzen Zweck der Einrichtung vereitelt hatten.

Die Handhabung der Unterthanen gegen ihre Grund Herren, der Contribuenten gegen die Beamten, die Einsicht in die Manipulation der Perceptorum, den Stand der Perceptoral Cassen, und die Imputationen, und Relaxationen sind Haupt Gegenstände dieser Tabularum Continuarum, und das Gubernium hat den Auftrag, einen Entwurff zu verfaßen, wie diese Aufsicht ohne Nachtheil der Contributions Einbringung verschärfft, und zur Sicherheit der Contribuenten werckthätig in Ausübung gebracht werden könne?

Die übrigen Geschäffte sind weiter zurück geblieben. Denn ob gleich der Entwurff zu der Correctione (!) juris noch vor einigen Jahren ausgearbeitet, und zur Vollendung dem Gubernio zugeschickt worden, so ist doch nichts geschehen, und er liegt nach dem Tode des Grafen Lazars unbenutzt, ich weiß selbst nicht, wo.

Die Hülffe, welche die verbeßerten Gesetze der Contrubutions Einführung, der Granitzer Errichtung, und der Tabulis continuis verschaffen sollte, ist ihnen also entgangen, und weil sich die meisten andern Geschäffte auch darauf beziehen, so hat außer den nothwendigsten Vorarbeiten, und einigen generellen Anordnungen, wenig positives erlaßen werden können. Statt förmlicher Urbarien sind nur gemeßene Vorschrifften, die allenthalben beobachtet werden sollen, erfloßen, und die dubii Nobiles haben nur unter vorgeschriebenen Umständen in den Contributions Büchern ihren Platz bekommen; an der Insurrections [S. 5] Regulirung und Recrouten Plan aber wird wirklich gearbeitet.

Die Richtung des Commercii in Siebenbürgen bringt dem Land keinen geringen Nachtheil; sie raubt dem Ackerbau, und nützlichen Gewerben viel Hände, setzt den gemeinen Mann manigfaltigen Vervortheilungen aus, entkräfftet und untergräbt den Bürger, und schwächt die Circulation.

Wie diesen Gebrechen abgeholffen, der unordentliche Hauffen der Krämer entweder eingeschränckt, oder in Ordnung gebracht, an die Stelle der zügellosen Frechheit, die sich alles, was ihr gut dünkt, erlaubet, eine vernünfftige und begünstigte Handlungs Freyheit gesezt werden könne? ist seit einigen Jahren der Gegenstand vieler fruchtlosen Ueberlegungen gewesen. Ob die angetragene Classification der Kauffleute, und die Verlängerung der Märckte in den größeren Städten hiezu etwas wircken werde, ist noch zweifelhafft. Wenn der Handwerker von seiner Arbeit wenig vertreiben, und wenig von dem Land Mann kauffen kann; so muß er seine Haushaltung auf Unkosten der Circulation einschränken, und dies ist der Fall, in dem sich wenigstens ein Theil Siebenbürgens befindet.

Die physische Beschaffenheit der Kreise, ihre Lage, Weitläuffigkeit, Güte des Bodens, Weinwuchses, Wiesen, Waldungen, und andere natürliche Vorzüge wechseln zwar in unendlicher Verschiedenheit miteinander ab, doch scheint die beßere oder schlechtere Bearbeitung und Benutzung der Materie, nicht so wohl von ihr, als der moralischen Einrichtung, Verfaßung, und Constitution der Einwohner ab zu hangen. Die meisten haben Gemüths und Natur Gaben miteinander gemein, allein Erziehung, Form der Verfaßung, und Beyspiele lenken sie oft so, daß der Geist der Ordnung, und Fleißes ganzen Gemeinden zu theil wird, wogegen andere offt nachbarliche Gemeinden in Trägheit, und Unordnung dahinsinken, und die Gutthaten der besten Natur vernachläßigen. Weil Gewohnheiten, Gebräuche, Nahrungs und auch Kleidungs Arthen, offt etwa so viel zu Bildung der national Caracter beytragen, als Gesetze, und Constitutionen selbst; so ist bey dem Plan der neuen Einrichtung auch dahin, ob schon ohne merklichen Nutzen, gesehen worden.

Da Euer Majestät den größten Theil von dem Land durchreisen, und die physische Beschaffenheit der Kreise nebst der moralischen ihrer verschiedenen Einwohner aus zu nehmen geruhen; so werden die Maaßregeln zu künfftigen Bearbeitung beyder von allerhöchten Einsichten abhängen, und Euer Majestät erlauchtest erkennen, ob bey der jezigen Haushaltung die Kreise Siebenbürgens mehrere Einwohner ernähren könnten, als sie wirklich ernähren, ob und wie ihnen in dieser Absicht zu Hülffe zu kommen sey? und welche Richtung dem Bestreben der verschiedenen Nationen gegeben werden solle? damit jede nach dem Maaß ihrer Kräffte zu dem gemeinen Besten das mögliche beytrage.

B. v. Brukenthal.

Wien den 26. April 773.

 


[1] Ausrufungszeichen des Kopisten für „sic“.

 


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Empfohlene Zitierweise:

Quellen zur Geschichte Samuels von Brukenthal. Aus dem Nachlass von Georg Adolf Schuller, hg. von Konrad Gündisch und Jonas Schwiertz, 2022.
URL:  https://siebenbuergen-institut.de/1773-4-26-1 (Stand: 27. März 2022).

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