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Regelungen und Informationen
betreffend Spenden an die Stiftung Siebenbürgische Bibliothek

  • Alle Spenden, Zustiftungen und Vermächtnisse sind gemäß der §§ 51 ff der AO und dem Bescheid des Finanzamtes Heilbronn Nr. 65209/73926  vom 09.10.2007 steuerlich abzugsfähig.

  • Spendenbescheinigungen werden ab 100 €, auf besonderen Wunsch auch für kleinere Beträge ausgestellt, vorausgesetzt, Name und Anschrift des Spenders sind bekannt.

  • Nach aktueller Rechtslage bestehen die Finanzämter auf  Bescheinigungen erst ab 200 € je Spende. Bei kleineren Beträgen genügen die Kontoauszüge.

  • Die Namen der Spender und die Beträge werden in den "Mitteilungen aus dem Siebenbürgen-Institut" veröffentlicht.

  • Auf Antrag findet die Veröffentlichung unter Anonymus oder gar nicht statt.

  • Ab einem Betrag von 1.000 €, auch bei gestückeltem Eingang, erfolgt ein Eintrag des Spenders in die Stiftertafel. Diese liegt in der Siebenbürgischen Bibliothek mit dem Stand des vergangenen Jahres vor.

  • Ab einem Betrag von 10.000 € und für besondere Verdienste um die Stiftung vergeben Beirat und Vorstand eine Urkunde.

  • Werden anlässlich eines Trauerfalles von den Angehörigen und Freunden Beträge zum Gedenken an den Toten gespendet, deren Summe 1.000 € erreicht oder übersteigt, erfolgt die Ehrung des Verstorbenen durch die Aufnahme in die Stiftertafel mit dem Vermerk post mortem.

 

 

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